Brillenzusatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Brillen sind längst mehr als nur eine Sehhilfe. Sie sind Accessoire, Markenzeichen und Lebensqualität in einem. Umso härter trifft uns ihr Verlust.

Brillenversicherung für Deutsch-Schweiz Grenzgänger

Brillen sind längst mehr als nur eine Sehhilfe. Sie sind Accessoire, Markenzeichen und Lebensqualität in einem. Umso härter trifft uns ihr Verlust. Geht unsere Brille zu Bruch, verlieren wir ein Stück Sicherheit. Sogleich fühlen wir uns ein klein wenig wackliger auf den Beinen. Da kommt eine Brillenversicherung wie gerufen. Mit ihr sind wir im Ernstfall bestens abgesichert.

Doch dem noch nicht genug: Auch für Menschen, die alle zwei bis drei Jahre eine neue Brille brauchen, lohnt sich die Versicherung. Aus gutem Grund: Schliesslich sichert sie Brillenträgern alle zwei Jahre stolze 400 Euro auf das neue Modell zu.

Nicht aber nur Brillenträger, auch Kontaktlinsenträger sind mit der Brillenversicherung gut beraten. Benötigen sie eine neue Sehhilfe, dürfen sie sich auf grosszügige Zuschüsse freuen.

Gut zu wissen: Einige Versicherer beteiligen sich sogar an Laseroperationen für die Augen.

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Warum ist eine Grenzgänger Brillenversicherung so wichtig?

Gerade Deutsch-Schweiz Grenzgänger schließen gerne eine Brillenversicherung ab. Verständlich, denn seit 2011 haben Grenzgänger ab 18 Jahren keine finanzielle Unterstützung mehr für neue Brillen oder Kontaktlinsen in der Schweiz zu erwarten. Nur noch in medizinisch notwendigen Fällen schießt die Versicherung 180 CHF zu, nämlich im Falle von:

  • Diabetes
  • Augenmuskelstörungen
  • Trübungen der Augenlinse
  • Schwachsichtigkeit
  • grünem Star
  • Medikamenteneinnahme

Wie sieht es in Deutschland aus?

Auch in Deutschland sind die Kassenleistungen seit 2004 spürbar geschrumpft. Zuvor hatte jeder Bürger Anspruch auf eine Kassenbrille. Nun steht nur noch Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Unterstützung bei Brillen und Kontaktlinsen zu.

Kurz gesagt: Grenzgänger müssen Ihre Sehhilfe aus eigener Tasche bezahlen. Selbst, wenn sich ihre Sehleistung in kurzen Abständen drastisch verschlechtern sollte, müssen sie die Kosten selbst tragen.

Noch nicht einmal das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung, das im April 2017 verabschiedet wurde, konnte Brillen- und Kontaktlinsenträgern nennenswerte finanzielle Vorteile verschaffen.

Nur Grenzgänger mit diesen gesundheitlichen Beschwerden dürfen auf Entlastung hoffen:

  • stark kurz- oder weitsichtige Grenzgänger (ab 6 Dioptrien)
  • Grenzgänger mit starker Hornhautverkrümmung (ab 4 Dioptrien)
  • Grenzgänger mit beidseitiger Blindheit (Stufe 1)

Doch dieser Betroffenenkreis ist relativ klein. Nur auf rund 1,4 Millionen der Bürger treffen diese Beschwerden zu. Das sind nicht einmal 5 Prozent aller Brillen- und Kontaktlinsenträger.

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